Filmservice

Kommunen

Ansprechpartner Ammersee

Herr Johannes Leicht
Außenstelle Ammersee - Künstlerhaus - Gasteiger

Telefon 08143 93 04-0
Fax 08143 93 04-30
seeverwaltung.ammersee@bsv.bayern.de

Bayerische Schlösserverwaltung
Außenstelle Ammersee
Landsberger Straße 81
82266 Inning/Stegen

ZUR HOMEPAGE

 

Must Haves für den Filmdreh am Ammersee:

Allgemeine Informationen:

  • Filmaufnahmen am Wochenende (Samstag/Sonntag) sind nicht möglich.
  • Zum Schutz der historischen Anlagen sind besondere Auflagen zu beachten, die rechtsverbindlicher Bestandteil der Drehgenehmigung sind.

FAQs

  • Wie lange dauert es, eine Drehgenehmigung zu erhalten?
    Bitte beantragen Sie die Genehmigung der Filmaufnahmen mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt mit unserem Antragsformular. Bei sehr aufwendigen Produktionen (z. B. Spielfilmen) sollte die Vorlaufzeit mindestens vier Wochen betragen.
  • Welche Vorschriften gilt es für Drohnenaufnahmen zu beachten?
    Beim Überfliegen des Ammersees mit Drohnen, Multikoptern o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen müssen vorab alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, insbesondere die naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden, da der gesamte Ammersee EU-Vogelschutzgebiet ist und Drohnenaufnahmen nur in begründeten Ausnahmefälle erlaubt werden. Unabhängig davon ist das Starten und Landen von Drohnen auf dem See und von staatseigenen Flächen der Schlösserverwaltung (Künstlergarten Gasteiger sowie dem Seeufer) generell untersagt.
  • Welche Kosten entstehen für den Filmdreh?
    Die Zustimmung zu Filmaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt. Neben dieser Drehgebühr wird ein zusätzlicher Kostenersatz für alle durch die Aufnahmen verursachten Ausgaben sowie etwaige Einnahmeausfälle erhoben. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten für die Aufsicht sowie Kosten für Strom und Reinigung. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich u. a. nach der Prominenz des gewählten Motivs, der Höhe des technischen und personellen Aufwands und dem Verwendungszweck der Aufnahmen. Die Kosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt, wobei verbindliche Aussagen zur anfallenden Drehgebühr erst nach Prüfung des Antragsformulars getroffen werden können.