Filmservice

Kommunen

Ansprechpartner Starnberger See

Frau Christine Huttner
Außenstelle Starnberger See - Park Feldafing - Roseninsel

Telefon 08151 55 07 30-0
Fax 08151 55 07 30-9
seeverwaltung.starnbergersee@bsv.bayern.de

Bayer. Schlösserverwaltung
Außenstelle Starnberger See
Nepomukweg 4
82319 Starnberg

ZUR HOMEPAGE

 

Must Haves für den Filmdreh am Starnberger See:

Allgemeine Informationen:

  • Filmaufnahmen am Wochenende (Samstag/Sonntag) sind nicht möglich.
  • In der Königlichen Villa /Casino auf der Roseninsel gilt ein generelles Foto- und Filmverbot.
  • Zum Schutz der historischen Anlagen sind besondere Auflagen zu beachten, die rechtsverbindlicher Bestandteil der Drehgenehmigung sind.

FAQs

  • Wie lange dauert es, eine Drehgenehmigung zu erhalten?
    Bitte beantragen Sie die Genehmigung der Filmaufnahmen mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt mit unserem Antragsformular. Bei sehr aufwendigen Produktionen (z. B. Spielfilmen) sollte die Vorlaufzeit mindestens vier Wochen betragen. Filmaufnahmen am Wochenende (Samstag/Sonntag) sind nicht möglich.
  • Welche Vorschriften gilt es für Drohnenaufnahmen zu beachten?
    Das Überfliegen des Starnberger Sees mit Drohnen, Multikoptern o.ä. für Film- oder Fotoaufnahmen wird aufgrund der intensiven und vielschichtigen Nutzung des Sees sowie des Schutzes als internationales Vogel- bzw. Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet mit entsprechenden Konfliktpotentialen grundsätzlich als nicht vertretbar angesehen. Eine naturschutzrechtliche Zustimmung kann daher grundsätzlich nicht erteilt werden. Unabhängig davon ist das Starten und Landen von Drohnen auf dem See und von staatseigenen Flächen der Schlösserverwaltung (Park Feldafing, Roseninsel, Seeufer) generell untersagt.
  • Welche Kosten entstehen für den Filmdreh?
    Die Zustimmung zu Filmaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt. Neben dieser Drehgebühr wird ein zusätzlicher Kostenersatz für alle durch die Aufnahmen verursachten Ausgaben sowie etwaige Einnahmeausfälle erhoben. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten für die Aufsicht sowie Kosten für Strom und Reinigung. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich u. a. nach der Prominenz des gewählten Motivs, der Höhe des technischen und personellen Aufwands und dem Verwendungszweck der Aufnahmen. Die Kosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt, wobei verbindliche Aussagen zur anfallenden Drehgebühr erst nach Prüfung des Antragsformulars getroffen werden können.