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Ansprechpartner Landkreis Starnberg

Frau Trotz
Verkehrswesen

Telefon 08151 148-327
Fax 08151 148-11 327
verkehrswesen@lra-starnberg.de

Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

ZUR HOMEPAGE

 

Must Haves für den Filmdreh auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen:

  • Formular „Verkehrsrechtliche Anordnung“  DOWNLOAD
  • Formular „Drehgenehmigung"
    Diese wird formlos unter verkehrswesen@LRA-starnberg.de beantragt.

FAQs

  • Wann ist eine Drehgenehmigung durch das Landratsamt nötig?
    Wenn Sie auf Straßen des qualifizierten Straßennetzes drehen möchten, benötigen Sie eine Drehgenehmigung durch das Landratsamt Starnberg. Diese ist per Mail im Fachbereich Verkehrsweisen zu beantragen.
  • Wann ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung durch das Landratsamt nötig?
    Wenn Kreis-, Staats- oder Bundesstraße durch den Dreh betroffen sind. Dies gilt auch, wenn Gemeindegebiete gesperrt sind und hierfür eine Umleitung auf das qualifizierte Straßennetz eingerichtet werden müssen.
  • Wie lange dauert es, eine Drehgenehmigung oder eine Verkehrsrechtliche Anordnung zu erhalten?
    Das Landratsamt benötigt mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit.