Filmservice

Kommunen

Ansprechpartner Stadt Starnberg

Ordnungsamt - Bürgerservice und Verwaltung

Telefon 08151 77 2-178
Fax 08151 77 2-378
ordnungsamt@starnberg.de

Stadt Starnberg
Vogelanger 2
82319 Starnberg

 

 

Must Haves für den Filmdreh in Starnberg:

  • Formular „Drehgenehmigung“ DOWNLOAD
  • Formular „Halteverbot“ DOWNLOAD
  • Formular „Verkehrsrechtliche Anordnung" DOWNLOAD

Einschränkungen im Straßenverkehr:

  • Zusätzlich muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden - die Vorlaufzeit beträgt zwei Wochen. Anträge werden an verkehr@starnberg.de gestellt.
  • Verkehrszeichen müssen von Fachfirmen aufgestellt werden.
  • Handelt es sich um eine Bundesstraße finden Sie die zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt Starnberg.

FAQs

  • Wie lange dauert es, eine Drehgenehmigung zu erhalten?
    Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Stadt Starnberg einzureichen.
  • Welche Kosten entstehen bei einem Filmdreh in der Stadt Starnberg?
    Pro Drehtag fallen Sondernutzungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an zzgl. einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro